Ausbildung, Studium & Co
Vielleicht gehst du noch zur Schule und der Weg in die Berufsausbildung erscheint dir noch weit weg. »Erst einmal den Schulabschluss machen und danach weitersehen.« Das klingt verständlich. Allerdings kannst du in deiner Entscheidung für deine Berufswahl nicht so spontan sein. Von der Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium bis zum Start braucht es Zeit. Es ist wichtig, informiert zu sein, über mögliche Schulabschlüsse, Bewerbungsfristen, Finanzierungsmöglichkeiten und sonstige Unterstützungsangebote.
Einen Ausbildungsabschluss kannst du in einer Berufsschule, in einem Ausbildungsbetrieb oder einer Fachhochschule/Universität erwerben.
Wenn du schon einen bestimmten Berufswunsch hast, kannst du dich direkt auf die Suche nach einer passenden Ausbildung machen und mit dem Bewerben beginnen. Deine Chancen stehen günstiger, wenn du dich rechtzeitig bewirbst.
Die meisten Jugendlichen haben noch gar keinen konkreten Berufswunsch. Das ist völlig in Ordnung. Zur Unterstützung bei der Berufswahl gibt es verschiedene Angebote zur Berufsorientierung.
Vielleicht möchtest du aber auch gar nicht direkt nach dem Schulabschluss mit einer Ausbildung oder einem Studium beginnen. Es gibt verschiedene Alternativen, wie zum Beispiel Jobben, Praktika oder Freiwilligendienste.
Im Beruf angekommen: In der Arbeitswelt, ob als Auszubildene*r, als Aushilfe, als Honorarkraft, als Werksstudent*in oder als Arbeitnehmer*in, ist es wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst. Hier gibt es einiges zu beachten.
Zukunft durch Bildung. Online-Peerberatung für Care Leaver:innen
Du brauchst Rat im Hinblick auf deine Berufs- & Bildungsperspektiven? Du wünscht dir Begleitung bei der Wahl deines weiteren Bildungsweges? Dann nutze die Online-Peerberatung.
In Deutschland gibt es mehr als 350 Ausbildungsberufe. Häufig sind nur wenige Berufe bekannt. Oft wählen Jugendliche daher Berufe wie Friseurin oder Automechaniker. Es lohnt sich aber genauer zu schauen.
Es gibt auch tolle Internetseiten und APPs zur Berufswahl:
Der Weg in eine Ausbildung geht nicht immer nahtlos. Das ist kein Problem. Die Berufsschulen bieten gute Übergänge, falls du noch keinen Schulabschluss oder noch keinen konkreten Berufswunsch hast. Vielleicht fällt dir die Schule aber eher schwer. Dann kann eine betriebliche Ausbildung ein guter Weg sein. Das geht sogar ohne Schulabschluss ( → Schule). Mit einem Schulabschluss hast du jedoch mehr Wahlmöglichkeiten.
Das BVJ oder BGJ ist für diejenigen geeignet, die die Schule beendet und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Dort wird eine besondere Förderung geboten. Du kannst im BVJ/BGJ bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss erreichen ( → Schule).
Die ein- oder zweijährigen Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die Schüler_innen in einen oder mehrere Berufe einführen. Sie vermitteln einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren Ausbildungsberufen, z. B. Gartenbau. An einer berufsqualifizierenden BFS kannst du auch einen Ausbildungsabschluss machen. Die BFS setzt den Hauptschulabschluss voraus.
Es gibt betriebliche Ausbildungen. Das bedeutet meistens einen Tag pro Woche Berufsschule und vier Tage Lernen im Ausbildungsbetrieb. An Berufsfachschulen werden aber auch schulische Ausbildungen angeboten. Die werden durch Praktika ergänzt.
Die Ausbildung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Auch das Angebot an Ausbildungen ist nicht überall gleich. Einen Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten in deiner Region findest du unter:
Schule, Ausbildung und Studium
Wenn du genauer weißt, welche Berufe für dich in Frage kommen, kannst du konkret nach einem Ausbildungsplatz suchen:
Schulische Ausbildungsangebote
Ausbildungsplätze
Angebote des Handwerks
Wenn du dich frühzeitig bewirbst oder in einer Berufsschule anmeldest, stehen deine Chancen günstiger.
Hast du eine angebotene Ausbildung gefunden, die dich interessiert? Dann schreibst du eine Bewerbung. Das ist deine erste Visitenkarte. Nimm dir genug Zeit, um die Bewerbung ansprechend und vollständig zu gestalten. Bereite sie am besten mit jemandem vor, der sich auskennt und deine Unterlagen prüfen kann. Infos über Beratungsangebote in deiner Nähe erfährst du bei der Agentur für Arbeit.
Du hast eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Bereite dieses erste persönliche Kennenlernen sehr gut vor. Am besten bereitest du dich mit jemandem zusammen vor. Es gibt typische Fragen. Auch dein Auftreten kannst du vorher proben. Es gibt hilfreiche Tipps im Netz.
Wenn du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, solltest du einiges wissen und beachten. Angefangen beim Arbeitsvertrag bis Zeugnis. Im Ausbildungsverhältnis sind deine Arbeitszeiten, deine Bezahlung, Pflichten und Rechte geregelt. Du brauchst auch einige Unterlagen, wenn deine Ausbildung beginnt. Es ist gut, sich darüber rechtzeitig zu informieren.
In einer betrieblichen Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung. Oft reicht dies aber zum Leben nicht aus. Bei einer schulischen Ausbildung bekommst du gar keine Bezahlung. Du musst also während der Ausbildung fast immer Unterstützung von staatlichen Stellen in Anspruch nehmen ( → Geld).
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Wenn du eine Ausbildung machst, aber dir die Fachpraxis oder der Theorie-Unterricht Schwierigkeiten bereitet, kannst du Unterstützung bekommen. Der Ausbildungsabschluss kann mit abH dennoch gelingen. Du bekommst dann mindestens 3 Stunden in der Woche Nachhilfe. Du kannst auch Beratung erhalten, falls belastende Dinge deine Ausbildung erschweren. Sprachförderung ist ebenfalls möglich. Eine abH ist für dich kostenlos. Nähere Infos bekommst du bei der Berufsberatung.
Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
Falls du aufgrund einer Behinderung eine besondere Unterstützung brauchst, ist eine begleitete betriebliche Ausbildung eine gute Möglichkeit. Du bekommst intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachhilfe. Voraussetzung ist, dass bei der Agentur für Arbeit dein Antrag auf berufliche Rehabilitation bestätigt wurde.
Vielleicht hast du eine Ausbildung begonnen und merkst, dass du andere Vorstellungen von dem Berufsfeld hattest. Manchmal passt auch der Ausbildungsbetrieb nicht oder die Anforderungen sind zu hoch. Es ist völlig in Ordnung, die Ausbildungswahl zu überdenken. Für eine Neuorientierung sind Gespräche mit Vertrauten, insbesondere mit der Berufsberatung und auch mit dem Ausbildungsbetrieb sehr wichtig. Dann kannst du frühzeitig nach neuen Wegen suchen. Es gibt auch im Netz hilfreiche Tipps, um weiter zu planen.
»Also in dem Betrieb, wo ich meine Ausbildung angefangen hatte, haben die auch selber hinterher gesagt, also ich habe sehr lange gebraucht, um mich zu öffnen, halt durch meine Vergangenheit. Ja, mittlerweile gehe ich damit locker um. Wenn ich irgendeine Kritik bekomme, dann sage ich, ist das halt so. Also, früher bin ich da immer ausgerastet und konnte keine Kritik abhaben. Bis man halt Vertrauen aufgebaut hat. Mittlerweile hat sich das geändert.«
Care Leaver, 21 Jahre
»Ich bin dann da offiziell in ’ne Ausbildung gegangen, hatte da auch ’nen sehr verständnisvollen Chef. Also dem hab ich viel zu verdanken. Der wusste, dass ich die Schule abgebrochen habe. Der hat auch gesagt, wenn wieder irgendwas sein sollte, sollte ich ankommen bevor es zu spät ist.«
Care Leaver, 29 Jahre
Es kann sein, dass du nicht direkt nach der Schule in eine Ausbildung starten kannst. Dafür kann es viele Gründe geben:
Die Jugendberufshilfe oder das »Übergangsmanagement« vor Ort können dich ganz individuell unterstützen. Diese Angebote bieten einen geschützten Rahmen. Du kannst dich auf eine Ausbildung vorbereiten, zum Beispiel durch begleitete Praktika. Diese Angebote werden entweder durch Jugendämter, die Jobcenter oder die Agenturen für Arbeit finanziert und vermittelt.
Informationen für Jugendliche
Vielleicht möchtest du gar nicht direkt nach dem Schulabschluss mit einer Ausbildung beginnen. Es gibt verschiedene Alternativen:
Eventuell möchtest du erst einmal jobben und Geld verdienen, ohne dich auf eine Ausbildung festzulegen. Deine Berufsaussichten sind aber mit einer Ausbildung besser als mit einem Job. Wenn du Zeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrücken möchtest, kannst du z. B. einen Minijob machen. Solltest du Sozialleistungen z. B. vom Jobcenter bekommen, wird dein Einkommen angerechnet. Einen Teil darfst du behalten.
Sei vorsichtig bei Jobangeboten, die einen extrem hohen Verdienst versprechen. Meistens sind sie unseriös. Ab 18 hast du Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,41€ brutto pro Stunde (seit 01.01.2024)bzw. 12,82€ brutto pro Stunde (ab 01.01.2025).
Manche Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*in begegnen dir schon, wenn du eine Ausbildung in einem Betrieb machst. Spätestens aber wenn du nach der Ausbildung deine erste Stelle hast, gibt es einiges zu beachten:
Arbeitsvertrag
In Deutschland kann man im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Vertrag frei verhandeln. Ein Arbeitsvertrag sollte am besten schriftlich abgeschlossen werden und z. B. die vereinbarte Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort, Bezahlung, Probezeit und Urlaubsanspruch regeln. Vor der Volljährigkeit ist für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Grundpflichten
Im Arbeitsverhältnis gilt die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer_innen. Bist du krank, musst du dich sofort bei dem Arbeitgeber melden und ggf. auch eine Krankschreibung deines Arztes/deiner Ärztin vorlegen. Grundpflicht des Arbeitgebers ist es, dich zu bezahlen. Im Vertrag ist vereinbart, welche Tätigkeiten du übernehmen sollst. Es gelten besondere Regelungen für Minderjährige (Jugendarbeitsschutzgesetz).
Bezahlung
Die Bezahlung ist in Deutschland frei verhandelbar. Wendet der*die Arbeitgeber*in einen Tarifvertrag an, so muss er*sie mindestens den Tariflohn zahlen. Besorge dir die Tariftabelle oder lass‘ dir vor einer Zusage deinen Lohn ausrechnen. Ansonsten gilt seit 01.01.2024 ein Mindestlohn von 12,41€ und ab 01.01.2025 ein Mindestlohn von 12,82€ brutto pro Stunde. Davon gibt es aber Ausnahmen, z. B. gilt er nicht für Minderjährige. Er gilt auch nicht solange du in einer Ausbildung bist.
Urlaub
Der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage auf eine 5 Tage Woche. Gilt ein Tarifvertrag, ist der Urlaubsanspruch meist höher. In der Regel musst du die Probezeit abwarten (6 Monate), bis du den ersten Urlaub nehmen kannst. Den Zeitpunkt deines Urlaubs musst du mit deinem Arbeitgeber absprechen.
Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden – für Arbeitnehmer_innen gibt es aber besondere Schutzvorschriften. Es müssen auch Fristen eingehalten werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet in der Regel ohne Kündigung.
Arbeitslosengeld
Wenn du nach Ende der Beschäftigung Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen willst, musst du dich bei einer Kündigung sofort und bei einer Befristung spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden.
Der Kurzdokumentarfilm „Zukunft durch Bildung. Im Gespräch mit Care Leaver*innen“ zeigt auf welche Bedeutung Bildung im Hinblick auf einen gelingenden Leaving Care Prozess hat. In dem Film erzählen Care Leaver*innen von ihren Erfahrungen, davon welchen Herausforderungen sie auf ihrem Bildungsweg begegnet sind und davon wer und was ihnen dabei unterstützend zur Seite stand. Der Film entstand während eines mehrtägigen Workshops im April 2022 im Rahmen der Projekte CareHOPe und StudyCare . Aufnahmen und Schnitt durch Martin Steimann.
Studium
Junge Menschen, die in stationärer Jugendhilfe leben, werden wenig in den Bestrebungen nach „höherer Bildung“ unterstützt. Daher müssen Care Leaver*innen sich oft besonders für sich einsetzen, wenn sie studieren wollen. Es gibt verschiedene Hürden zu überwinden. Hier findest du viele hilfreiche Informationen rund um das Thema Studium & Hochschule.