Endlich 18!

An deinem 18. Geburtstag bist du volljährig – von diesem Tag an gilt man in Deutschland rechtlich als erwachsen. Das bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Du hast jetzt nicht nur mehr Rechte, sondern auch einige neue Pflichten. Du darfst jetzt eigene Entscheidungen treffen, musst für dein Handeln aber auch die Verantwortung tragen.

  • 18 – To do:
  • Geburtstagsparty vorbereiten
  • Hilfe § 41 SGB VIII beantragen
  • Konto eröffnen
  • Haftpflichtversicherung klären
Ende der gesetzlichen Vertretung der Eltern oder einer Vormundschaft

Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung durch deine Eltern. Auch eine Vormundschaft oder Pflegschaft, die für dich möglicherweise eingerichtet wurde, endet an diesem Tag. Dies bedeutet, dass du nun im rechtlichen Sinne selbst für dein Handeln verantwortlich bist.

Geschäftsfähigkeit

Ab dem 18. Geburtstag bist du voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du ab jetzt Verträge wie Kaufvertrag, Mietvertrag oder einen Kreditvertrag selbst abschließen darfst. Alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, musst du auch selbst erfüllen. Das Risiko für dein Handeln trägst du selbst, z. B. wenn du die Gebühren für einen Handy-Vertrag nicht mehr bezahlen kannst.

Du kannst jetzt auch deine Geldgeschäfte eigenständig regeln und selbst ein Konto eröffnen ( → Geld). Volljährige können über ihren Wohnsitz frei bestimmen – du kannst also aus der Wohngruppe oder Pflegefamilie ausziehen, wenn du das möchtest.

Zur Geschäftsfähigkeit gehört auch die »Prozessfähigkeit«. Das bedeutet, dass du jetzt das Recht hast Gerichtsprozesse zu führen. Du kannst dies selbst tun oder dich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Du musst nun alle Anträge selbst stellen

Mit dem 18. Geburtstag musst du alle Anträge bei Behörden auf Hilfe und Geldleistungen selbst stellen. Falls dich bis dahin ein Vormund oder Pfleger vertreten hat, endet dies mit deiner Volljährigkeit. Du entscheidest nun selbst über deine Angelegenheiten.

Wenn du mit 18 weiter oder zum ersten Mal Unterstützung durch die Jugendhilfe haben möchtest, musst du selbst den Antrag stellen ( → Erwachsen werden in der Wohngruppe/Pflegefamilie).

Hilfreich ist eine Liste aller Dinge, die du mit der Volljährigkeit regeln musst, z. B. zu Anträgen, die du stellen musst. Diese kannst du z. B. gemeinsam mit deinem Vormund, deinen Betreuer*innen oder Pflegeeltern erstellen. Ihr solltet mindestens ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag damit anfangen.

Wahlrecht

Mit der Volljährigkeit erlangt man das aktive und passive Wahlrecht. »Aktiv« bedeutet, dass ihr bei Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen selbst wählen dürft. Ihr habt auch das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass ihr euch nun auch selbst zur Wahl stellen und gewählt werden könnt. Was viele nicht wissen: Auch in den Personal- oder Betriebsrat (die Mitarbeitervertretung) bei eurem Arbeitgeber könnt ihr euch wählen lassen.

Führerschein

Mit der Fahrausbildung muss man nicht bis zur Volljährigkeit warten. Die theoretische Prüfung dürft ihr schon drei Monate vor dem 17. Geburtstag machen. Die praktische Prüfung darf frühestes einen Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden.

Bis zum 18. Geburtstag darf man nur mit Begleitung fahren. Für alle – unabhängig vom Alter – gilt: Zunächst gibt es den Führerschein nur auf Probe. Nach zwei Jahren ohne Verkehrsverstöße erhaltet ihr die unbeschränkte Fahrerlaubnis.

Des Ministeriums für Verkehr:
Des ADAC
Schadensersatzpflicht

Für alle angerichteten Schäden ist man ab dem 18. Geburtstag selbst verantwortlich. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn ihr Dinge beschädigt habt, die anderen gehören ( → Versicherungen).

Arbeitszeiten

Für Volljährige gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht mehr. Ab jetzt darf man mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen sowie Schicht- und Akkordarbeit sind nun erlaubt ( → Ausbildung / Trainings / Studium).

Jugendschutz

Mit 18 gibt es keine Verbote nach dem Jugendschutzgesetz mehr. Ihr dürft nun ausgehen, solange ihr wollt, jeden Film ansehen und Zeitschriften, Videos, PC-Spiele etc. nutzen. Auch der Kauf und Konsum von hochprozentigem Alkohol und Tabakwaren sind jetzt erlaubt.

»Das ist halt immer so ’n Zwiespalt zwischen Eigenständigkeit,
dass man halt wirklich alleine steht. Man denkt sich so:
›Hm, Scheibenkleister, jetzt musst du wirklich alles selber machen‹, auf der andern Seite denkste dir ›Geil, ich darf alles selber machen!‹ Es braucht keiner mehr sagen so: ›Hm, was ist denn das?‹«

Care Leaverin, 22 Jahre

Heiraten / Ehe

Wenn beide Partner volljährig sind, dürfen sie heiraten, ohne jemanden fragen zu müssen, z. B. die Eltern. Wer nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte, muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch in diesem Fall muss einer der Partner volljährig sein.

Sorgerecht

Junge Frauen, die nach 18 Mutter werden und unverheiratet sind, erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht für das Kind. Eine »Sorgeerklärung« beim Jugendamt ermöglicht, dass die Mutter und der Vater die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Voraussetzung ist, dass der Vater auch volljährig ist. Ist er minderjährig, benötigt er die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

Bekommt eine minderjährige Mutter ein Kind, wird ein Vormund für das Kind bestellt, der bis zur Volljährigkeit der Mutter die elterliche Sorge ausübt ( → Weitere Hilfen, Mutter / Vater werden).

Strafmündigkeit

Ab 18 seid ihr für euer Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zum 21. Lebensjahr gilt man als Heranwachsender und kann für eine Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Entscheidend dafür, ob man als Erwachsener verurteilt wird oder als Jugendlicher, ist die persönliche Reife ( → Weitere Hilfen).