Erwachsenwerden in der Wohngruppe/Pflegefamilie

Die meisten jungen Menschen wollen irgendwann selbstständig leben. Das Erwachsenwerden ist mit vielen Veränderungen verbunden. So endet die Schule und die Entscheidung für einen Beruf kommt auf dich zu. Eine eigene Wohnung, eine feste Partnerschaft sind vielleicht auch Dinge, die du damit verbindest. Erwachsen werden bedeutet neue Freiheiten, aber auch Verantwortung. Das ist schön, aber fast alle jungen Leute fühlen sich in dieser Lebensphase auch mal überfordert und brauchen Unterstützung. Kaum jemand zieht gleich mit 18 bei seinen Eltern aus. Manche gehen diesen Schritt erst mit Mitte 20, werden aber oft auch danach noch von ihren Familien unterstützt. Wenn du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst, hast du genauso das Recht auf Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe – auch nach deinem 18. Geburtstag.

So könnte dein Weg aussehen

Erwachsen werden in der Jugendhilfe

In der Jugendhilfe wird für den Übergang in das Erwachsenenleben oft der Begriff »Verselbstständigung« benutzt. Dieser Begriff soll die Zeit beschreiben, in der du dich mit der Unterstützung deiner Pflegeeltern oder Betreuer*innen auf das Leben nach der Jugendhilfe vorbereitest.

In Hilfeplangesprächen werden gemeinsam mit dir Ziele für deinen Weg in die Selbstständigkeit festgelegt. Mit Blick auf die Zukunft wird überlegt, wann du z. B. ins betreute Wohnen wechseln und irgendwann ganz ohne Jugendhilfe auskommen kannst. Diesen Prozess kannst du mitbestimmen und du musst über deine Rechte informiert werden!

Für Care Leaver*innen / Fakten für Care Leaver*innen / O2 Hilfeplan
Dein Recht auf Hilfe – Hilfe für junge Volljährige

Im Gesetz ist geregelt, dass du auch nach dem 18. Geburtstag so lange Hilfe bekommen sollst, wie du sie brauchst: bis 21 und wenn nötig bis 27! Die Hilfe kann auch mit 18 neu begonnen werden und du kannst, wenn die Jugendhilfe bereits beendet wurde, wieder einsteigen. Denn Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, dich bei der Verwirklichung deiner Rechte als junger Mensch zu unterstützen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.

Was sich mit 18 ändert

Wichtig ist, dass du deinen Wunsch nach Hilfe deutlich mitteilst. Das Jugendamt möchte wissen, was du in der Hilfe erreichen möchtest. Die Hilfe soll dazu beitragen, dass eine selbstbestimmte eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung gewährleistet wird. Das Jugendamt prüft mit deinem Antrag, ob du die Hilfe brauchst, ob sie geeignet ist und ob deine Ziele Aussicht auf Erfolg haben. Es reicht, wenn die drei Punkte Selbstbestimmung, Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit wenigstens ein bisschen zutreffen.

Du musst den Antrag auf Hilfe jetzt selbst stellen. Das geht auch mündlich, besser ist es aber schriftlich. Damit du die Hilfe erhältst, die du haben möchtest ist es wichtig, dass du deine Bedarfe deutlich machst. Ab 18 ist es dann besonders wichtig, dass du auch zeigst, dass du an deinen Zielen arbeitest. Sonst kann die Hilfe eingestellt werden. Kümmere dich also um vereinbarte Aufgaben und halte deine Termine ein.

Rechtzeitige Übergangsplanung

Das Jugendamt ist für eine verbindliche und rechtzeitige Planung deines Übergangs verantwortlich. Es muss ab etwa 1 Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Hilfe prüfen, ob danach andere Sozialleistungsträger für dich zuständig werden. Das soll im Hilfeplangespräch mit dir geklärt werden. Die anderen Sozialleistungsträger sollen dann rechtzeitig einbezogen werden. Dabei müssen Behörden und Verwaltungen Vereinbarungen treffen (§ 41 Abs. 3 SGB VIII).

Hilfestellung zu den letzten Hilfeplangesprächen für Careleaver:innen
Unterstützung nach dem Auszug – Recht auf Nachbetreuung

Deine Rechte auf Beratung und Unterstützung nach dem Auszug sind seit 2021 genauer im Gesetz beschrieben (§ 41a SGB VIII). Auch nach Verlassen der Jugendhilfe und bspw. dem Umzug in die eigene Wohnung kannst du Unterstützung erhalten. Du kannst eine ambulante Hilfe beantragen. Außerdem hast du Recht darauf, dass dich nach der Jugendhilfe jemand bei deinem Weg in ein eigenständiges Leben unterstützt. Das Jugendamt soll mit dir in regelmäßigen Abständen in Kontakt bleiben. Du bist dazu nicht verpflichtet, aber du hast ein Recht auf Beratung und Unterstützung.

Du kannst die Form und die Abstände der Kontaktaufnahme bestimmen und mit dem Jugendamt vereinbaren. Die Nachbetreuung soll sich an deinem Unterstützungs- und Beratungsbedarf orientieren, z. B. bei dem Abschluss von Miet- oder Arbeitsverträgen. Das Gesetz legt fest, dass dir dafür eine vertraute Ansprechperson zur Verfügung stehen soll. Mit einer Nachbetreuung bist du bei Behörden und alltagspraktischen Dingen nicht allein und kannst mehr Sicherheit gewinnen.

Recht auf erneute Gewährung oder Fortsetzung der Hilfe: Coming Back und Coming In

Es ist gesetzlich geregelt, dass du nach Beendigung der Hilfe in die Kinder- und Jugendhilfe zurückkehren darfst (§ 41 Abs. 1 S. 3 SGB VIII): Du hast eine »Coming-Back-Option«. Das gilt, egal wie lange du die Jugendhilfe bereits verlassen hast. Wenn du möchtest, kannst du sogar auch nach deinem 18. Geburtstag eine Hilfe bekommen – auch wenn du vorher nie in der Jugendhilfe warst.

Hilfe für eine eigenverantwortliche Lebensführung

Das Jugendamt muss prüfen, ob die Beendigung der Hilfe deine weitere Persönlichkeitsentwicklung gefährdet. Unterstützungsbedarf kann z. B. noch bestehen, weil dein Schulbesuch oder deine Ausbildung noch läuft oder dein Lebensunterhalt noch nicht gesichert ist. Vielleicht brauchst du auch noch deine vertrauten Bezugspersonen, um eine Perspektive für dich zu entwickeln. Vielleicht hast du besondere gesundheitliche Probleme und möchtest die Hilfe, um ich zu stabilisieren. Auch wenn deine Wohnsituation nicht geklärt ist, hast du weiterhin ein Recht auf Hilfe für junge Volljährige, da sonst durch das Hilfeende deine weitere Entwicklung beeinträchtigt werden könnte. Diese und andere Gründe gelten auch, wenn du zum eine Hilfe für junge Volljährige neu beantragst.

Dein Recht auf Hilfe durchsetzen!

Intensive Hilfen, wie z. B. Wohngruppen, sind teuer. Daher möchte dein Jugendamt vielleicht, dass du möglichst früh in eine eigene Wohnung ziehst und die Hilfe bald beendest. Lass’ dich nicht drängen! Im § 8 SGB VIII steht, dass Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der Jugendhilfe zu beteiligen sind. Es kann aber sein, dass du für die weitere Hilfe kämpfen musst. Betreuer*innen oder andere Vertrauenspersonen, wie deine Pflegeeltern können dir dabei helfen.

Probleme entstehen besonders dann, wenn die Hilfe nicht deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Hilfe sollte dann nicht beendet, sondern verändert werden! Wenn du in einer Krise steckst, die Betreuung nicht gut läuft – zieh dich nicht zurück! Du kannst mit entscheiden, wie die Hilfe besser für dich wäre. Du hast das Recht mitzubestimmen welche Hilfe du brauchst und wer diese Unterstützung für dich leistet (§ 8 SGB VIII in Verbindung mit § 37c Abs. 3 SGB VIII).

Wird ein Antrag auf Hilfe abgelehnt, kann man einen Widerspruch schreiben. Es gibt Beratungsstellen, die dir helfen deine Rechte in der Jugendhilfe durchzusetzen. Die Kontaktaufnahme lohnt sich auf jeden Fall.

Wann ist ein guter Zeitpunkt zum ausziehen?

Ein ganz bedeutender Schritt auf dem Weg ins Erwachsenenleben ist der Umzug aus der (Pflege)familie, Wohngruppe in eine selbstständige Wohnform, wie das betreute Jugendwohnen bei einem Jugendhilfeträger, eine eigene Wohnung, eine WG oder ein Student*innenwohnheim etc. Es verändert sich viel auf einmal und das muss gut organisiert werden. So ist es wichtig auch den Wechsel der Zuständigkeit wie z. B. zum Jobcenter ( → Geld) oder auch in andere Betreuungsformen mit vorzubereiten.

Es ist eine große Herausforderung allein zu leben. Dennoch freuen sich viele junge Leute auf die erste eigene Wohnung. Davor ist einiges zu bedenken. Du kannst gemeinsam mit deinen Betreuer_innen oder anderen wichtigen Menschen überlegen, was alles auf dich zukommt. Du kannst auch Ehemalige fragen, die diesen Schritt schon gemacht haben.

Wichtig ist: Du kannst entscheiden wann du dich sicher genug fühlst – du musst nicht mit 18 aus der Wohngruppe/ Pflegefamilie ausziehen, wenn du noch Unterstützung möchtest.

Teste dich selbst!

Es gibt Checklisten mit denen du deine Fähigkeiten und deine Eigenständigkeit einschätzen kannst. Es kann hilfreich sein, wenn dir vertraute Menschen sagen, ob sie dich ähnlich sehen. Manchmal ist man zu kritisch mit sich selbst, manchmal überschätzt man sich – das geht allen so. Beispiele findest du unter

Zwei Selbsteinschätzungsbögen des jungen Menschen
In Kontakt bleiben

Viele junge Menschen leben sehr lange in einer Wohngruppe oder anderen betreuten Wohnform oder Pflegefamilie. Oft sind Freundschaften und Beziehungen entstanden, die dir wichtig sind. Es ist gut, wenn du schon vor deinem Auszug mit deinen Pflegeeltern oder den Betreuer*innen besprichst, wie du in Kontakt bleiben kannst. Bei vielen Pflegefamilien ist es selbstverständlich, dass du weiter ein Teil der Familie bleibst. Viele Einrichtungen ermöglichen Besuche und Übernachtungen, z. B. bei einer Feier oder haben einen freien Schlafplatz.

Manche Einrichtungen haben feste Treffen und Angebote für ehemals Betreute. Frag’ nach, ob es bei deiner Einrichtung so etwas für Ehemalige gibt. Vielleicht möchtest du dich auch mit anderen Care Leaver*innen austauschen und vernetzen?

Du kannst dich auch an den Careleaver e.V. wenden.

Außerdem gibt es in vielen Städten inzwischen verschiedene Intiativen und Netzwerke von Care Leaver*innen. Auf der nächsten Seite findest du einige Beispiele.

»Care Leaver Kiosk«, Dortmund

Der »Care Leaver Kiosk« ist eine Anlaufstelle für Care Leaver*innen des Dortmunder Jugendhilfeträgers GrünBau. Hier bekommt man Unterstützung in Bürokratiefragen, bei Fragen zur Ausbildung/ Arbeitsstelle oder auch bei Wohnungsangelegenheiten. Außerdem ist der »Care Leaver Kiosk« ein Ort zum Treffen, für Freizeitangebote und politisches Engagement.

Beratung / Sprechstunde im Care Leaver Kiosk (nach Absprache):
Lange Str. 98
44137 Dortmund

Telefon: 0231 47 73 27 92
Handy: 0152 38 25 42 39
E-Mail: careleaver@gruenbau-dortmund.de

Beratungsstelle »Comeback«, Hannover

Die Beratungsstelle »Comeback« ist ein Angebot der Stephansstift Evangelischen Jugendhilfe in Hannover. Kostenlos, unbürokratisch und ihrer individuellen Situation entsprechend erhalten Care Leaver*innen hier Unterstützung. Die Beratungsstelle hilft beispielsweise bei Angelegenheiten mit Behörden, beim Eintritt in den Arbeitsmarkt oder auch bei Fragen rund um die eigene Wohnung weiter. Terminabsprachen sind nicht notwendig – komm‘ einfach zu den Öffnungszeiten vorbei.

Stephansstift Evangelische Jugendhilfe – Beratungsstelle Comeback
Rotekreuzstr. 18-20
30627 Hannover

Öffnungszeiten:
Montags von 16 Uhr bis 19 Uhr
Mittwochs von 11 Uhr bis 14 Uhr

Telefon: 0511 35 37 05 40
Mobil: 0151 57 63 24 49
E-Mail: comeback@stephansstift.de

Care Leaver Zentrum Thüringen

Das Care Leaver-Zentrum Thüringen richtet sich an Thüringer Care Leaver*innen, die Unterstützung, Beratung oder Begleitung brauchen und sich gern treffen, vernetzen und mit anderen Care Leaver*innen austauschen wollen. Aber auch Einrichtungen und Fachkräfte, die junge Erwachsene bei der Verselbstständigung begleiten, sind durch das Zentrum angesprochen. Beim Care Leaver*innen Zentrum Thüringen bekommst du individuelle Information, Beratung und Begleitung sowie Vernetzungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es regelmäßige Events, wie gemeinsame Ausflüge oder Unternehmungen.

Mehr Informationen und Ansprechpersonen findest du im Internet unter:
Wichtige Unterlagen/ Dokumente

Es ist wichtig, dass du einen Überblick über deine Dokumente/ deine persönlichen Unterlagen wie Urkunden, Zeugnisse, Post von Behörden (Jugendamt, Jobcenter, Arbeitsagentur), Dokumenten von der Bank oder auch der Krankenkasse hast. Eventuell werden diese Dokumente bislang von deinen Betreuer*innen oder deinen Pflegeeltern aufbewahrt. Mit deinem Auszug wirst du diese selber ordnen müssen, daher ist es gut, wenn du dir bereits im Vorfeld einen Überblick verschaffst.

Um dir das Ordnen deiner Dokumente zu vereinfachen, kann dir z.B. der Follower-Ordner helfen. Dieser wurde von der Evangelischen Jugendhilfe Schweicheln extra für Care Leaver*innen entwickelt und steht online zur Verfügung.

Follower-Ordner || Dokumente ordnen leicht gemacht!

»Positiv lief auf jeden Fall, dass ich halt bei dem Umzug so unterstützt wurde, auch beim Möbelkauf, dass mir geholfen wurde bei den Ämteranträgen, weil das sind echt viele Seiten, die man bekommt und man versteht halt ganz viel nicht. Das war echt positiv, dass man auch immer jemanden fragen konnte.«

Care Leaverin, 22 Jahre

Schrittweiser Übergang

Als Zwischenschritte auf dem Weg in die eigene Wohnung haben viele Einrichtungen betreute Wohnformen entwickelt. Diesen Übergang in Stufen erleben viele Care Leaver*innen als eine gute Vorbereitung auf das Leben im eigenen Wohnraum. Du kannst nach und nach alle Dinge einüben, die auf dich zukommen, wenn du allein lebst. Frag‘ nach, welche Angebote es bei dir vor Ort gibt! Manchmal werden z. B. ab einem Alter von 16 Jahren sogenannte Verselbstständigungs-Wohngruppen angeboten. Hier kannst du dich bereits in vielem ausprobieren, wie z. B. Haushaltsführung und Kochen.

Trainingswohnen

Viele junge Menschen, die in einer Wohngruppe gelebt haben, gehen den Zwischenschritt einer sogenannten Trainingswohnung. Dies kann z. B. eine separate Wohnung im Haus oder auf dem Gelände der Einrichtung sein. Dort wohnst du eine Zeit lang allein oder in einer WG, bis du in deine eigene Wohnung ziehst. Hier hast du bereits betreuungsfreie Zeiten und lernst das tägliche Leben weitgehend allein zu organisieren, z. B. dein Geld selbst zu verwalten. Du wirst von deinen Betreuer*innen in allen Schritten eng begleitet und unterstützt und kannst auch noch Kontakt zu deiner Wohngruppe haben.

Eigene Wohnung

Den nächsten Schritt in die Eigenständigkeit stellen Angebote des »ambulant« betreuten Wohnens dar. Dies bedeutet, dass du bereits in einer Mietwohnung lebst und durch Besuche der Betreuer*innen weiter unterstützt wirst. Meist gibt es auch eine Rufbereitschaft für Notfälle. Manche Einrichtungen haben eigene Wohnungen, in die du einziehen kannst, oder bieten betreutes Wohnen in Wohn- oder Hausgemeinschaften an. Andere suchen zusammen mit dir eine Wohnung, die du bei Volljährigkeit oder Hilfeende übernehmen kannst. Das kann Vorteile haben, denn dann musst du nicht schon wieder umziehen.