Geld
Vermutlich haben sich bisher das Jugendamt bzw. deine Betreuer*innen oder Pflegeltern weitgehend um deine finanziellen Angelegenheiten gekümmert. Alle Kosten waren gedeckt und du hast ein festgelegtes Taschengeld bekommen.
Wenn das Hilfeende absehbar wird, fragst du dich sicher, wovon du in Zukunft leben und deinen Lebensunterhalt wie Miete und Essen bezahlen wirst. Nach dem Ende der Hilfe musst du dich um diese finanziellen Dinge selbst kümmern. Hilfreich ist, wenn dich dabei in der Nachbetreuung noch jemand unterstützt. Manche können auch auf die Hilfe der (ehemaligen) Pflegeeltern zurückgreifen.
Hier findest du Infos rund um das Thema Finanzen, Geldquellen und Leistungsansprüche.
Es ist sinnvoll, wenn du dich schon vor dem Auszug mit dem Thema Finanzen und Verträge befasst. Es gibt dafür hilfreiche Seiten im Internet:
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Was kostet die Welt?
Du brauchst einen Überblick über deine Finanzen. Es hat sich bewährt, in einer Übersicht die monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen, soweit du diese schon einschätzen kannst. Du kannst dir ganz einfach selbst eine Tabelle erstellen:
Einnahnmen z.B.
Ausgaben
Du kannst die Tabelle nach deinem Auszug weiterführen. Denk‘ dabei auch an Kosten, die nicht monatlich anfallen, wie z. B. Kosten für eine Haftpflichtversicherung ( → Versicherungen) oder die GEZ ( → Wohnen). Du findest auch viele Infos im Internet:
Damit du mit deinem Budget zurechtkommst, empfiehlt es sich, nach dem Auszug für 2 bis 3 Monate all deine Ausgaben aufzuschreiben. Du siehst dann, wofür du dein Geld ausgibst und wieviel davon feste Kosten sind. Du kannst ein Heft benutzen, es gibt aber auch Muster bzw. Apps:
FAQ / Haushaltsplanung
VSB-Haushaltsplaner, Infos und Download unter:
Spätestens mit deinem Auszug brauchst du ein eigenes Girokonto zur Überweisung von z. B. Miete und Ausbildungsvergütung. Ab 18 kannst du allein ein Konto eröffnen. Vorher brauchst du die Unterschrift deiner gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund). Wenn du bisher keine größeren Schulden hattest, kannst du problemlos ein Konto eröffnen.
Möchtest du einen persönlichen Ansprechpartner haben, dann wähle eine Bank mit einer Geschäftsstelle in deiner Nähe (z. B. Sparkassen). Du kannst deine Bankgeschäfte aber auch bei fast allen Banken online erledigen. Sogenannte Direktbanken arbeiten komplett über das Internet. Die sind oft günstiger. Eine Übersicht über die Leistungen verschiedener Banken findest du z. B. auf:
Viele Banken verlangen Kontoführungsgebühren. Allerdings gibt es für Auszubildende oder Student_innen oftmals Ausnahmen.
Erkundige dich nach den Leistungen und weiteren Kosten, bevor du dich für eine Bank entscheidest, z. B.:
Manchmal gibt es bei der Kontoeröffnung auch gleich eine kostenlose Kreditkarte. Diese kann allerdings zum ungeplanten Geldausgeben verleiten, weil die Kosten für einen Einkauf erst am Monatsende von deinem Konto abgebucht werden.
Selbst wenn du deine Ausgaben im Griff hast, kann es trotzdem mal eng werden. Glück hat, wer Rücklagen aufbauen konnte oder seine Eltern/Pflegeeltern/Freund*innen um Hilfe bitten kann. Diese Möglichkeit haben aber nicht alle Care Leaver*innen.
Eine teure Möglichkeit zur Überbrückung einer finanziellen Notlage ist der Überziehungskredit (sogenannter Dispo) auf deinem Girokonto. Findest du niemanden, der dir zinslos Geld leihen kann, sprich mit deiner Bank über die Möglichkeit eines Ratenkredits. Hier sind die Zinsen niedriger als beim Dispo. Kreditangebote (Zeitung/Internet), die schnelles Geld versprechen, erweisen sich meist als Abzocke.
Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft. Junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatten und Lebenspartner können damit vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen.
Genauere Informationen zur Gesetzesänderung findet ihr in der Synopse
Weitere Informationen
Die meisten Care Leaver*innen müssen nach dem Hilfeende ihren Bedarf zum Lebensunterhalt aus verschiedenen Geldquellen decken. Eine Ausbildungsvergütung deckt in der Regel nicht alle Kosten.
Wenn dein Einkommen trotzdem nicht reicht, kannst du ergänzend Leistungen vom Jobcenter bekommen.
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Während du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst, wird das Kindergeld mit den Kosten deiner Hilfe verrechnet. Das klärt das Jugendamt direkt mit deinen Eltern. Kindergeld kann bis zu deinem 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn du in einer Ausbildung bist.
Familien und Kinder
Lebst du nach dem Hilfeende allein und deine Eltern tragen nichts zu deinem Lebensunterhalt bei, kannst du ab deinem 18. Geburtstag einen sogenannten »Abzweigungsantrag« stellen. Damit beantragst du die Auszahlung des Kindergeldes an dich. Weitere Infos und das Formular dieses »Antrags auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)« findest du unter:
Formulare / Abzweigungsantrag Kindergeld
Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, solange du dich in einer Schul- bzw. der ersten Berufsausbildung befindest. Solange du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst, zahlt das Jugendamt die Kosten deines Lebensunterhaltes, fordert aber von deinen Eltern einen sogenannten Kostenbeitrag. Dieser richtet sich nach deren Einkommen. Wenn die Hilfe geendet hat, musst du dich um Unterhaltszahlungen deiner Eltern selbst kümmern.
Der Unterhalt kann in Form von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung im Elternhaus gestellt werden (sogenannter Naturalunterhalt). Wenn du wieder bei deinen Eltern einziehen kannst und sie dich versorgen, ist der Unterhaltsanspruch damit erfüllt. Oftmals wird dies aber nicht möglich sein. Dann müssen deine Eltern – abhängig von der Höhe ihres Einkommens – für dich »Barunterhalt« zahlen. Dies allerdings nur, wenn sie finanziell »leistungsfähig« sind. Wenn deine Eltern nicht zusammenleben oder geschieden sind, wird geschaut, wer von beiden wieviel zahlen kann.
Wenn deine Eltern nicht bereit sind zu zahlen, kannst du beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen. Damit kannst du dich – gegen eine geringe Gebühr – bei einem Anwalt beraten lassen. Gelingt es auch mit Hilfe des Anwalts nicht, deine Eltern zu freiwilligen Unterhaltszahlungen zu bewegen, bleibt nur noch die Klage vor dem Familiengericht. Hierfür kann man beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Beide genannten Anträge findest du unter:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses geleistet. Wenn du in einer solchen Ausbildung bist, so hast du – je nach Höhe der Ausbildungsvergütung – einen Anspruch auf Leistungen der BAB. Voraussetzung ist, dass Auszubildende aufgrund der Entfernung des Ausbildungsplatzes nicht bei ihren Eltern wohnen.
Es gibt aber noch andere Gründe für einen Anspruch auf BAB, z. B. wenn man schon Kinder hat oder verheiratet ist. Dann kann man auch in der Nähe der Eltern wohnen. Es können auch »schwerwiegende soziale Gründe« sein, warum jemand nicht bei seinen Eltern wohnt (§ 60 Absatz 2 Nr. 4 SGB III). Darauf kannst du dich z. B. bei deinem Antrag auf BAB beziehen.
BAB wird bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt. Weitere Infos findest du unter:
BAföG-Leistungen können sowohl für die Finanzierung eines Studiums als auch bei schulischen Ausbildungen beantragt werden. Den BAföG-Antrag kannst du beim Studierendenwerk deiner jeweiligen Universität oder beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.
Die Regelungen des BAföG sind kompliziert – lass’ dich am besten persönlich beraten um festzustellen, ob du einen Anspruch hast.
Eine Voraussetzung für den Bezug von BAföG ist, dass deine Eltern dich finanziell nicht unterstützen können und du kein ausreichendes eigenes Einkommen hast. Es kann aber problematisch sein, Einkommensnachweise deiner Eltern mit dem
Antrag vorzulegen. Vielleicht habt ihr seit langem keinen Kontakt und du willst vielleicht auch keinen. Manche Eltern verweigern auch die Auskunft. Dann kannst du mit dem Formblatt 8 einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt
stellen (§ 36 BAföG). Das BAföG-Amt fordert deine Eltern dann direkt zur Auskunft/Zahlung auf.
Oft dauert die Bearbeitung des Bafögantrages lange und du stehst ohne Einkünfte da. In diesem Fall kannst du beim Jobcenter Überbrückungsleistungen bis Ende des Monats, in dem über den Antrag auf BAföG entschieden wurde beantragen
(§ 7 Abs. 6 Nr. 2 b SGB II).
Wenn du keine Ausbildung machst und nicht arbeitest, aber grundsätzlich arbeitsfähig bist, kannst du Leistungen der Grundsicherung nach SGB II beantragen. Viele Care Leaver*innen nehmen nach dem Ende der Jugendhilfe Bürgergeld in Anspruch – manche nur kurz, andere längerfristig. Man wird dort sehr schnell mit dir über eine Berufsorientierung und Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit sprechen. Eventuell wird man dir auch berufsfördernde Maßnahmen vorschlagen. Falls du die Leistungen nur zur Überbrückung benötigst, z. B. bis zum Beginn einer Ausbildung, mache dies im Gespräch gleich deutlich.
Weitere Infos zum Arbeitslosengeld II:
Ein Problem beim Bezug von Bürgergeld kann die Regelung sein, dass junge Erwachsene bis 25 eigentlich zu Hause bei ihren Eltern wohnen sollen. Bis dahin besteht ein Anspruch auf Grundsicherung in der Regel nur über die Eltern. Nun ist die Situation bei dir ja ganz anders und vielleicht hast du gar keinen Kontakt, deine Eltern leben weit weg oder es wäre völlig unzumutbar, bei deinen Eltern wieder einzuziehen. Du kannst auch unter 25 in einem eigenen Haushalt Bürgergeld beziehen, wenn man »aus schwerwiegenden sozialen Gründen« nicht von dir verlangen kann, bei deinen Eltern zu wohnen (§ 22 Ab- satz 5 Nr. 1 SGB II).
Lass‘ dir das vom Jugendamt frühzeitig bescheinigen, damit es keine Verzögerung bei der Auszahlung der Leistungen an dich gibt.
Auch wenn man in Ausbildung ist, bestehen Möglichkeiten ergänzend Leistungen nach dem SGB II zu erhalten:
Unterkunftskosten:
Wenn du Bafög oder BAB erhältst und Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhalt etc. nicht ausreichen, kannst du einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende beim Jobcenter stellen!
Sonderbedarfe:
Zudem gibt es SGB II-Leistungen in Härtefällen (nach § 27 Abs. 3 SGB II) auch während der Ausbildung , u. a.:
Am 1. Januar 2023 tritt das Bürgergeld-Gesetz in Kraft (früher: Hartz IV). Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Bürgergeld bekommt, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten.
FAQs zum Bürgergeld
Bei besonderen Schwierigkeiten, z. B. wenn du zu Hause rausgeflogen, von Obdachlosigkeit bedroht bist, ein Drogenproblem hast oder aus der Haft entlassen wirst, kann es auch sein, dass du auf die Sozialhilfe verwiesen wirst. Versuche dann erst abzuklären, ob nicht doch die Jugendhilfe für dich zuständig ist. Das Gesetz verlangt, dass immer erst das Jugendamt Hilfen erbringt. Nur wenn keine andere Behörde zuständig ist, tritt die Sozialhilfe ein.
Es kann sein, dass du noch weitere Ansprüche oder Hilfsmöglichkeiten hast:
Leider kommt es in einigen Fällen bei Hilfeende zu einer finanziellen Notsituation, wenn die Jugendhilfe endet und gestellte Anträge erst später, manchmal nach 2 bis 3 Monaten, bewilligt werden.
Im Zuge des KJSG sollen solche Notsituationen in Zukunft besser vermieden werden. Ziel der Gesetzesänderungen ist, dass keine Lücke in deiner Existenzsicherung mehr entsteht Das Jugendamt muss in der Hilfeplanung prüfen, wovon du nach dem Hilfeende lebst und ggf. ein Verfahren zum Zuständigkeitsübergang beginnen (§ 41 Abs. 3 SGB VIII).
Wichtig: Setzt Euch dafür ein, dass die Jugendhilfe erst beendet wird, wenn die anderen Stellen wirklich zahlen und dein Lebensunterhalt gesichert ist! Das Jugendamt kann sich zu viel gezahltes Geld bei anderen Kostenträgern zurück holen. Das ist kein Problem.
Deine Argumente: Eine Notsituation ist für jeden Menschen eine große Belastung. Wenn du nicht weißt, wie du die Miete bezahlen und dein Essen kaufen kannst, kannst du dich kaum auf deine Ausbildung konzentrieren oder um andere anstehende Dinge kümmern. Wenn du vielleicht sogar deine Wohnung wieder verlierst, kann das alles gefährden, was du in der Jugendhilfe in den letzten Jahren erreicht hast.
Dieses Risiko sollte dir niemand zumuten! Du hast ein Recht auf eine existenzielle Absicherung im Übergang. Risiken können die Behörden leichter tragen als du!
Falls dennoch bei Hilfeende oder auch später Zahlungslücken drohen, gibt es auch Möglichkeiten beim Jobcenter oder Sozialamt für die Überbrückung Unterstützung zu erhalten. Hole dir Hilfe bei einer Beratungsstelle:
Tipps im Umgang mit Behörden:
Hilfe im Notfall: Der Notfallfonds des Careleaver Vereins.
Wenn dir eine akute Gefährdung deiner Lebensgrundlage (in den Lebensbereichen Wohnen, Essen, Gesundheit, Bildung) aufgrund finanzieller Engpässe droht und es keine andere Möglichkeit gibt, diese abzuwenden ( z.B. wenn du aus Kostengründen deine Ausbildung nicht fortsetzen kannst, du kein Geld mehr für ausreichend Lebensmittel hast oder deine vorübergehend Miete nicht zahlen kannst), dann kannst du beim Careleaver e.V. einen Antrag auf Unterstützung aus dem Notfallfonds stellen.