Wohnen

Erste eigene Wohnung? Cool!

Es ist bestimmt eine spannende Vorstellung, irgendwann nach der Jugendhilfe in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Du kannst allein entscheiden, wie du dich einrichten möchtest. Du musst nicht mehr die Regeln in deiner Wohngruppe einhalten oder das, was deine Pflegeeltern vorschlagen.

Vielleicht fühlst du dich aber gar nicht so wohl, wenn du an ein Leben in einer eigenen Wohnung denkst. Das ist auch o.k. Denn es gibt viele Fragen und Unsicherheiten. Du bekommst viel Verantwortung in deine Hände gelegt. Das kann auch mulmige Gefühle auslösen.

Dann ist es gut, mit deinen Betreuer*innen, Pflegeeltern oder Freunden über deine Gedanken und Sorgen zu sprechen. Ihr könnt gemeinsam überlegen, wie du gerne leben möchtest und was du dir zutraust. Auch kannst du in Gesprächen herausfinden, ob du überhaupt allein wohnen möchtest. Vielleicht ist zum Beispiel eine Wohngemeinschaft oder ein Zimmer in einem Studentenwohnheim für dich passender.

Wohnungssuche

Mit der Wohnungssuche wird sehr konkret, dass ein neuer Lebensabschnitt ansteht. Mittlerweile werden viele Wohnungen über das Internet angeboten. Aber auch Anzeigen in Zeitungen, Aushänge in Supermärkten oder an Unis solltest du dir ansehen. Vielleicht zieht auch jemand aus deinem Freundeskreis um und sucht noch einen Nachmieter oder eine Nachmieterin.

Verschiedene Portale erleichtern außerdem die konkrete Suche, z. B.:

Eine gute Übersicht über Abkürzungen in Wohnungsanzeigen findest du unter:

In Großstädten ist es besonders schwierig eine Wohnung zu finden. Aber lass‘ dich nicht entmutigen. Es gibt in allen Städten Wohnungsbaugesellschaften, die viele Wohnungen zur Verfügung haben. Dort kannst du dich in der Regel direkt auf eine Interessentenliste setzen lassen. Mach‘ das möglichst frühzeitig.

Angemessenheit

Wenn du Bürgergeld beziehst, muss die Höhe der Wohnungsmiete angemessen sein ( → Geld). Auch für die Größe der Wohnung gibt es Regelwerte, z. B.: ca. 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person. Falls du aber eine größere Wohnung findest, stimmt das Jobcenter/die Arge in der Regel doch zu, wenn die Höhe der Miete o.k. ist.

Vorsicht: Makler:innenkosten werden nur übernommen, wenn nicht genug Wohnungen verfügbar sind. Das musst du vorher mit dem Jobcenter/der Arge klären.

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein

Es gibt staatlich geförderte Wohnungen, die besonders günstig sind. Mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein oder § 8-Schein) kannst du dich um solch eine Wohnung bewerben. Deine Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann dir den B-Schein ausstellen, wenn du eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitest. Die Grenze hängt von deinem Wohnort ab.

Besichtigung

Kommt eine Wohnung in Frage, kannst du mit dem Vermieter einen Besichtigungstermin vereinbaren. Manchmal gibt es Sammeltermine, die schon in der Anzeige stehen. Dann sehen viele Interessierte gleichzeitig die Wohnung an. Nimm zur Besichtigung jemanden mit, der sich auskennt – auch zu deiner persönlichen Sicherheit.

  • Nutze eine Checkliste für die Wohnungsbesichtigung, z. B. unter
  • Denk‘ daran, dass du dich hier schon als möglicher zukünftiger Mieter präsentierst.
  • Am besten hast du schon alle wichtigen Unterlagen, z. B. zu deinem Einkommen, dabei.
Selbstauskunft

Vermieter können dich bitten, einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Darin werden Fragen zu deiner Person, deinem Alter, Beruf, Familienstand etc. abgefragt. Sehr persönliche Fragen, z. B. nach einer Schwangerschaft, musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.

Mietvertrag

Du hast eine Wohnung gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du den Mietvertrag unterzeichnest, solltest du ihn mit jemandem gemeinsam durchlesen. Frag bei Unklarheiten deine Betreuer*innen oder Pflegeeltern! Fragen an den*die Vermieter*in solltet ihr unbedingt vor der Unterschrift klären.

Wohnungsübergabeprotokoll

Am Tag der Schlüsselübergabe wird dein Vermieter mit dir den Zustand der Wohnung in einem Wohnungsübergabeprotokoll dokumentieren. Das bekommst du ausgehändigt. Bewahre es gut auf, damit du später nicht für Schäden aufkommen musst, die schon vorher bestanden. Mach‘ diese Übergabe am besten auch in Begleitung von jemand Erfahrenem.

Kaution

Vor dem Einzug in die Wohnung musst du in der Regel eine Sicherheit (=Kaution) hinter- legen. Der*die Vermieter*in kann bis zu drei Kaltmieten verlangen. Die Kaution wird auf einem Bankkonto hinterlegt. Nach deinem Auszug bekommst du die Kaution plus Zinsen spätestens nach 6 Monaten zurückerstattet. Wenn du aber Schäden in der Wohnung verursacht hast, kann der Vermieter die Kosten für Reparaturen von deiner Kaution abziehen. Auch Mietrückstände oder z. B. Nachzahlungen für Heizkosten kann er damit ausgleichen.

Wenn dir das Geld für die Kaution fehlt, kannst du beim Leistungsträger (Jugendamt, Jobcenter, Sozialamt) ein Darlehen beantragen. Das Darlehen darf nicht vom Jobcenter durch Abzüge von der Regelleistung zurückgefordert werden.

Wohnungsausstattung

Für die erste eigene Wohnung benötigst du Haushaltsgegenstände und Möbel, je nach vorhandener Ausstattung auch eine Küche und Waschmaschine. Erkundige dich frühzeitig, ob das Jugendamt dich mit einer Erstausstattungspauschale unterstützt. Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, kannst du ebenfalls Mittel für die Einrichtung beantragen. Eine Erstausstattungspauschale wird aber nur einmal (vom Jobcenter oder vom Jugendamt) gewährt.

Gebrauchte Möbel findest du auch im Internet, z. B.:

In Anzeigenblättern gibt es auch interessante Angebote. Manchmal lohnt es sich auch den*die Vormieter*in zu fragen, ob er/sie vorhandene Einrichtungsgegenstände an dich verkauft. Dafür leistest du dann eine sogenannte »Abstandszahlung«.

Zudem gibt es in vielen Städten Sozialkaufhäuser. Sie bieten gebrauche Waren (Möbel, Geschirr, etc.) für wenig Geld an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit geringem Einkommen.

Umzug

Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, geht die Planung für den Umzug los. Eine Checkliste ist hilfreich, um alles im Blick zu haben. Du musst viel Papierkram erledigen, Einrichtungsgegenstände besorgen, deine eigenen Sachen in Kisten packen. Vielleicht planst du auch eine kleine Abschiedsparty. Das ist viel auf einmal.

Für den Transport deiner Möbel gibt es vielleicht ein großes Auto der Wohngruppe oder deiner Pflegeeltern, das du nutzen kannst. Mietautos kommen in Frage, wenn du sie nur kurz brauchst. Vergleiche aber die Preise der Anbieter gut. Bedenke: Manchmal muss man vor dem Einzug noch streichen oder tapezieren.

Regelmäßige Kosten für die Wohnung

Neben der festen monatlichen Miete gibt es sogenannte Nebenkosten. Beides zahlst du am Anfang jeden Monats im Voraus. Richte einen Dauerauftrag bei der Bank ein. Wenn das Jugendamt oder Jobcenter die Miete komplett übernehmen, zahlen sie es am besten direkt an den Vermieter. Die Wasser- und Stromkosten richten sich nach dem Verbrauch. Einmal jährlich rechnet der Vermieter die Nebenkosten ab, so auch der Stromanbieter. Durch einen sparsamen Verbrauch kannst du eventuell Geld zurückerstattet bekommen.

Beachte die unterschiedlichen Kostenanteile für die Wohnung:
  • Miete (Kaltmiete)
  • Nebenkosten: Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister, Hausreinigung, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer
  • Strom
  • Rundfunkgebühren (GEZ)
Energiekosten und Nachzahlungen

Wenn euer Einkommen für Energiekosten/Nachzahlungen nicht reicht, könnt ihr hier nach euren Möglichkeiten schauen.

Anmelden: Strom und GEZ

Mit dem Einzug in die eigene Wohnung musst du auch regelmäßig Strom, Rundfunkgebühren und eventuell auch Festnetz/Internet bezahlen. Um die Anmeldung musst du dich selbst kümmern. Bei der GEZ gibt es Möglichkeiten der Befreiung.

Rundfunkbeitrag (Befreiung / Ermäßigung beantragen)
Strom

Neben dem Vergleich von Stromanbietern, ist es aus verschiedenen Gründen wichtig einen bewussten und sparsamen Umgang mit Energie (u.a. Strom) zu erlernen. Hier findest du ein paar Seiten mit Informationen und Lernmaterialien:

Ummelden

Sobald du in deiner neuen Wohnung lebst, musst du dich innerhalb von einer Woche ummelden (manchmal gelten auch zwei Wochen Ummeldefrist). Dazu musst du ins Einwohnermeldeamt. Für das Ummelden benötigst du eine Vermieterbescheinigung und deinen Personalausweis. Wer die Meldefrist nicht einhält, kann ein Ordnungsgeld von 10 bis zu 500 € erhalten.

Außerdem:
  • Adresse mitteilen z. B. an Behörden, Krankenkasse, Bank, Schule/Ausbildungs-
    stelle
  • Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen

Wie du deine Wohnung schnell wieder verlierst

  • Stapel‘ deinen Müll in der Wohnung!
  • Eigene Wohnung – Party all night long!
  • Frische Luft wird überbewertet!
  • Das Treppenhaus reinigt sich von allein!
  • Dauerauftrag für die Miete ist für Spießer!
  • Die Nachbarn sollen sich nicht so anstellen!
  • Wildschweingrillen auf dem Balkon!
  • Haustiere kann ich so viele besitzen wie ich mag! Was interessiert’s den Vermieter?
  • Jeder kann bei mir einziehen!
  • Ich mache, was mir passt. Zur Not reiße ich
    alle Wände heraus!